Selbstablesung Wasserzähler

Gemäss § 30 des Wasserreglements der Gemeinde Remetschwil erfolgt das Ablesen des Wasserzählerstanden in regelmässigen Zeitabständen durch das von der Wasserversorgung beauftragte Personal. Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation erachtet der Gemeinderat Remetschwil diese Lösung im Jahr 2021 nicht als sinnvoll. Wir sind daher auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um sowohl Ihre Gesundheit als auch die von unseren Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen.

Sämtliche Haushalte die den Wasserstand ablesen müssen, erhielten in den letzten Tagen ein Selbstableseformular. Damit wird ermöglicht, auch in diesem Jahr die Erstellung der verbrauchsabhängigen Gebührenrechnungen gewährleisten zu können. Wir bitten Sie, uns das vollständig ausgefüllte Ableseformular bis spätestens am 30.11.2021 an die Abteilung Finanzen Remetschwil zu retournieren. Selbstverständlich kann das Selbstableseformular auch hier heruntergeladen werden.

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Abteilung Finanzen

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