Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom
18. Februar bis 20. März 2026
auf der Gemeindekanzlei Remetschwil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Ebenso sind die Unterlagen in derselben Frist unter folgenden Links einseh- und downloadbar:
Zu genehmigende Unterlagen
Bau- und Nutzungsordnung
Bauzonenplan
Kulturlandplan
Erläuternde Unterlagen
Planungsbericht
Synopse BO_KO / BNO
Änderungen Zonenplan
Änderungen Zonenplan inkl. Flächen
Änderungen Kulturlandplan
Schätzung Mehrwertabgabe
Abschliessender Vorprüfungsbericht Kanton
Mitwirkungsbericht
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Remetschwil, im Februar 2026 Der Gemeinderat