Gemäss § 30 des Wasserreglements der Gemeinde Remetschwil erfolgt das Ablesen der Wasserzählerstände in regelmässigen Zeitabständen durch das von der Wasserversorgung beauftragte Personal. In den vergangenen drei Jahren wurde jedoch auf die Ablesung durch das Gemeindepersonal verzichtet. Stattdessen wurde die Selbstablesung eingeführt, welche sich sehr gut etabliert hat. Der Gemeinderat Remetschwil möchte dieses bewährte Verfahren auch künftig beibehalten und zählt weiterhin auf die Mithilfe der Bevölkerung.
Im Verlauf des Oktobers erhalten alle betroffenen Haushalte ein Selbstableseformular, damit auch in diesem Jahr die Erstellung der verbrauchsabhängigen Gebührenrechnungen sichergestellt werden kann. Wir bitten Sie, dass vollständig ausgefüllte Formular bis spätestens am 30. November 2025 an die Abteilung Finanzen Remetschwil zu retournieren. Das Formular steht hier zur Verfügung. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre wertvolle Mitarbeit.