Gemäss § 30 des Wasserreglements der Gemeinde Remetschwil erfolgt das Ablesen des Wasserzählerstanden in regelmässigen Zeitabständen durch das von der Wasserversorgung beauftragte Personal. In den letzten zwei Jahren wurde auf die Ablesung der Wasserzählerzählerstände durch das Gemeindepersonal verzichtet. Die Selbstablesung der Wasserzählerstände wurde eingeführt und etablierte sich gut. Der Gemeinderat Remetschwil möchte die Selbstablesung auch künftig beibehalten und ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Sämtliche Haushalte, die den Wasserstand ablesen müssen, erhielten in den letzten Tagen ein Selbstableseformular. Damit wird ermöglicht, auch in diesem Jahr die Erstellung der verbrauchsabhängigen Gebührenrechnungen gewährleisten zu können. Wir bitten Sie, uns das vollständig ausgefüllte Ableseformular bis spätestens am 30.11.2023 an die Abteilung Finanzen Remetschwil zu retournieren. Selbstverständlich können Sie das Selbstablesformular auch hier herunterladen.
Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre wertvolle Mitarbeit.