Periodische Feuerungskontrolle 2017
Im Jahr 2017 ist die Feuerungskontrolle, welche alle zwei Jahre durchzuführen ist, wieder fällig. Die Kontrolle findet im Zeitraum Januar bis März und Oktober bis Dezember statt (Heizperiode).
In Remetschwil findet diese Kontrolle wiederum nach dem liberalisierten Aargauermodell statt. Das heisst, dass der amtliche Feuerungskontrolleur, Herr Rudolf Perreten, Niederrohrdorf, diejenigen Hauseigentümer besuchen wird, die den amtlichen Kontrolleur in der letzten Kontrollperiode gewählt haben. Er wird sich per Postkarte voranmelden.
Diejenigen Liegenschaftsbesitzer, welche die Kontrolle im Jahre 2017 durch eine Servicefirma vornehmen lassen, müssen das Rapportfomular mit Vignette und Codenummer des Monteurs innerhalb von drei Wochen an Herrn Rudolf Perreten, Römerweg 21, 5443 Niederrohrdorf, senden. Wenn kein gültiger Rapport mit Vignette vorliegt, wird Herr Perreten ab Mitte Januar 2018 automatisch die Kontrolle vornehmen.
Der Feuerungskontrolleur erhebt für die Durchführung der Kontrollmessung nach dem vom Gemeinderat genehmigten Tarif folgende Gebühren: Verdampferbrenner (Ölofen) Fr. 75.00; einstufige Brenner (Heizöl extraleicht) Fr. 75.00; einstufige Gasbrenner und atmosphärische Gasbrenner Fr. 75.00; zweistufige Verdampfer-brenner (Ölofen) Fr. 92.00; zweistufige Brenner (Heizöl extraleicht) Fr. 92.00; modulierende Brenner (Heizöl extraleicht) Fr. 125.00; Zuschlag für die Ausstellung einer schriftlichen Rechnung Fr. 5.00.
Wer neu den amtlichen Feuerungskontrolleur mit den Arbeiten beauftragen will, meldet sich bitte direkt bei Herrn Rudolf Perreten, Telefon 062 891 84 85 oder 079 922 48 98.
Auch abgemahnte Anlagen, welche saniert werden müssten, unterstehen dieser periodischen Kontrolle.
Besten Dank für die Mithilfe.
Gemeinderat Remetschwil