Um die Schneeräumungsmannschaft bei ihrer Arbeit nicht zu behindern und eine speditive Räumung zu gewährleisten, werden alle Motorfahrzeughalter und -halterinnen höflich ersucht, öffentliche Strassen und Plätze frei zu halten. Für Schäden an parkierten Autos, welche durch die Schneeräumgeräte entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Der Schnee von Haus- und Garagenvorplätzen darf zudem nicht auf Strassen und Trottoirs geschaufelt werden.
Besten Dank für das Beachten dieser Weisungen.
Bauamt Remetschwil