Beiträge an Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung

Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Es hält fest, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtern und zum andern die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder verbessern soll. Das Gesetz ist spätestens zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 umzusetzen.

Im Weiteren regelt das KiBeG, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule – in der Regel von 0 bis 12 Jahren - sicherzustellen und die Erziehungsberechtigten nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

 

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2017 hat das Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung genehmigt und per 01. August 2018 in Kraft gesetzt.

Hier können das Reglement und das Gesuch für einen Gemeindebeitrag heruntergeladen werden:

Reglement

Gesuch um einen Gemeindebeitrag

Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

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