Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2013

Veröffentlichung von

Gemeindeversammlungsbeschlüssen

 

 

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemein­deversammlung vom 25. November 2013 veröffentlicht:

 

1.    Genehmigung des Protokolls der
       Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2013

 

2.    Genehmigung des Budgets mit einem erhöhten
       Steuerfuss von 92 %

 

3.    Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an
       Hendrik Sinerius

 

 

Mit Ausnahme des Traktandums 3 unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Gemeindegesetz. Sie sind gemäss Gemeindeordnung einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30  Tagen schriftlich verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

 

Beginn der Referendumsfrist: 19. Dezember 2013 

Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2014

 

 

 Gemeinderat Remetschwil

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