Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2014/2017
1. Wahlgang vom 22. September 2013
Stimmberechtigte: 1‘396 Stimmbeteiligung: 37.61 %
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Wahl von fünf Mitgliedern des Gemeinderates
Eingelangte Wahlzettel 525
./. leere und ungültige Wahlzettel 44
In Betracht fallende Wahlzettel 481
Absolutes Mehr 198
Gewählt sind:
- Leimgruber Rolf, bisher 442 Stimmen
- Sekinger Verena, neu 411 Stimmen
- Giani Maurizio, bisher 396 Stimmen
- Zyka Markus, neu 355 Stimmen
- Schmidt Baumann Olivia, neu 295 Stimmen
Es findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
Gemeindeammann
Eingelangte Wahlzettel 525
./. leere und ungültige Wahlzettel 82
In Betracht fallende Wahlzettel 443
Absolutes Mehr 197
Gewählt ist:
- Leimgruber Rolf, neu 376 Stimmen
Es findet kein zweiter Wahlgang statt.
Vizeammann
Eingelangte Wahlzettel 525
./. leere und ungültige Wahlzettel 100
In Betracht fallende Wahlzettel 425
Absolutes Mehr 176
Gewählt ist:
- Giani Maurizio, neu 291 Stimmen
Es findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von fünf Mitgliedern der Schulpflege
Eingelangte Wahlzettel 466
./. leere und ungültige Wahlzettel 80
In Betracht fallende Wahlzettel 386
Absolutes Mehr 172
Gewählt sind:
- Kyburz Denise, bisher 355 Stimmen
- Eichmann, Marcel, neu 310 Stimmen
- Verhoeven Denise, bisher 308 Stimmen
- Suter Sandra, neu 279 Stimmen
- Benzenhofer Carmen, neu 252 Stimmen
Nicht gewählt ist:
- Wild Schwarzentrub Beatrice, neu 169 Stimmen
Es findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von zwei Mitgliedern der Steuerkommission
Eingelangte Wahlzettel 456
./. leere und ungültige Wahlzettel 223
In Betracht fallende Wahlzettel 137
Absolutes Mehr 59
Stimmen haben erhalten:
- Vereinzelte 232 Stimmen
In der Steuerkommission konnten nicht alle Sitze besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 24. November 2013 ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Anmeldungen müssen somit bis spätestens Mittwoch, 02. Oktober 2013, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§§ 31 ff des Gesetzes über die politischen Rechte). Kandidaten aus dem ersten Wahlgang sind nicht automatisch angemeldet. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage www.remetschwil.ch (Onlineschalter) heruntergeladen werden. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat, 5001 Aarau einzureichen.
Remetschwil, 22. September 2013
Wahlbüro Remetschwil