Krankenkassenprämienverbilligung 2015

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben auch im Jahr 2015 Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die aufgrund der heute bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wurde das Anmeldeformular in den letzten Tagen zugestellt. Das Anmeldeformular sowie das entsprechende Merkblatt können auch bei der Gemeindezweigstelle bezogen werden.

 

Die ausgefüllten Formulare sind mit den Krankenkassenpolicen (gültig ab 1. Januar 2014) und der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai 2014 bei der Gemeindezweigstelle einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Die entsprechenden Formulare können hier direkt online heruntergeladen werden:

 

 

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