Das Gesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll, einzureichen. Im Kanton Aargau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde das Familiengericht.

(Bezirksgericht Baden, Familiengericht, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden).

Handlungsfaehigkeitszeugnis.pdf